Dauer und Kosten der Behandlung

Bisher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Osteopathiebehandlungen nicht. Allerdings gibt es inzwischen einige Zusatzversicherungen (Brille und Zahnersatz, Krankenhaustagegeld usw.), die solche Kosten teilweise übernehmen. Ebenso verhält es sich mit privaten Kassen. Es empfiehlt, dass Sie sich vor einer Terminvereinbarung bei Ihrer zuständigen Kasse erkundigen. Sie zahlen dann das Honorar an mich und können den Beleg gegebenenfalls bei Ihrer Kasse einreichen.
Die erste Behandlung wird sich in einem Zeitraum von 50-75 Minuten bewegen. .

 

Wie bei anderen medizinischen Therapien ist es auch hier so, dass ein akutes Problem weniger Sitzungen benötigt als ein chronisches.

Bis vor kurzem habe ich die Kosten für die Behandlung von Erwachsenen und Kindern noch unterschiedlich gehandhabt. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass dies unbegündet ist. Die Behandlung von Kindern und Säuglingen erfordert genau wie bei Erwachsenen ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Konzentration. Außerdem haben die Eltern der Kinder meist viele Fragen und möchten alles genau erklärt haben. Dies finde ich gut und ich möchte mir dafür auch die entsprechende Zeit nehmen. Das spiegelt sich in meinem Honorar wider.

Die Behandlungskosten werden vom Patienten/in selbst getragen und werden direkt im Anschluss an die Behandlung an die Therapeutin mit Bargeld gezahlt.

  • Behandlungen bis zu 90 min. z.B. Erstbehandlung: 75,00 Euro
  • Behandlungen bis zu 60 min.: 70,00 Euro.
  • Schüßlersalze oder Spagyrik
  • Rezeptze die ich ausserhalb der Sitzung stellen muß, werden mit 10,00 Euro berechnet
  • Telefonische Beratung (keine Terminabsprache) wird je nach Dauer und Verordnung mit 5,00-25,00 Euro in Rechnung gestellt

Die Therapeutin behält sich vor das Honorar zu erhöhen, wenn die Therapiezeit vom üblichen Behandlungsrahmen abweicht!

   
 
   
 
   
 
 
 
KOSTEN